Das landesweite LoRaWAN® in Schleswig-Holstein wird derzeit ausschließlich über das The Things Network (TTN) bereitgestellt, wobei sowohl private als auch unternehmerisch betriebene Gateways der TTN Community zusammen mit den landesbetriebenen Gateways genutzt werden können im Rahmen eines TTN Accounts.
Im Rahmen dieser zur Bereitstellung gibt es keine festgelegten Service-Level-Agreements für den Betrieb dieser Gateways, und es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass stets ein durchgängiger Empfang gewährleistet ist oder dass nur bestimmte Gateways genutzt werden können.
Bei der Nutzung der Gateways gelten die Nutzungsbedingungen von TTN und Vorschriften zur Verwendung von LoRaWAN®, auf die nachfolgend exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit näher eingegangen wird:
Bei der Nutzung des The Things Network (TTN) gilt eine Fair Use Policy. Auf der The Things Stack Sandbox wird die Uplink-Airtime auf 30 Sekunden pro Tag pro Knoten und die Downlink-Nachrichten auf 10 Nachrichten pro Tag pro Knoten begrenzt. Für private Netzwerke gelten diese Grenzen nicht, aber dennoch müssen Sie sich an die gesetzlichen und LoRaWAN® Beschränkungen halten. Der Link zu den TTN-Nutzungsbedingungen: thethingsnetwork.org/forum/t/fair-use-policy-explained/1300
Die Sendeleistung beschreibt, mit welcher Energie elektromagnetische Wellen von einem Sender abgestrahlt werden. Eine zu hohe Sendeleistung kann dazu führen, dass der betreffende Kanal über eine unnötig große geografische Fläche blockiert wird. Vorgefertigte LoRaWAN® Geräte sind in der Regel so konzipiert, dass sie die gesetzlichen Vorgaben automatisch einhalten. Bei Eigenbauten, etwa mit einem LoRa-Arduino, liegt es jedoch in der Verantwortung des Bastlers, die Einhaltung dieser Regularien sicherzustellen.
Die Nichtbeachtung der Vorgaben bezüglich Tastgrad und Sendeleistung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wird man bei der Nutzung von nicht konformen Geräten erwischt, können Bußgelder und sogar die Beschlagnahmung der Geräte drohen. Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften sind in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Empfehlung:
Fertige LoRaWAN® Geräte halten die Vorgaben in der Regel selbstständig ein. Achten Sie beim Einkauf, wie bei allen elektronischen Geräten, auf das CE-Kennzeichen. Dieses signalisiert, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Darüber hinaus gibt es die LoRaWAN®-Zertifizierung der LoRa Alliance®. Sie stellt sicher, dass LoRaWAN® Geräte eine hohe Qualität aufweisen und mit den regulatorischen Anforderungen übereinstimmen. Diese Zertifizierung erhöht die Marktsichtbarkeit und stärkt das Markenimage Durch die Anerkennung eines definierten Qualitätssicherungsniveaus.